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Geburtsvorbereitungskurs

Eine ausgewogene Mischung aus Wissensvermittlung, aktiven Übungen sowie Austausch bereitet Euch optimal auf das Abenteuer Geburt vor.

 

Themen sind u.a.:

  • Schwangerschaft/ Schwangerschaftsbeschwerden

  • Atmung

  • Beckenboden

  • Geburtsphasen und Positionen

  • Spontan Geburt und Kaiserschnitt

  • Ablauf bei der Geburt inkl. Rolle der Geburtsbegleitung

  • Wochenbett

  • Stillen 

Nächster Kurs:

Samstag 15.03.25 (10:00-14:00 Uhr)

Sonntag 16.03.25 (10:00- 14:00Uhr)

Ablauf:

Samstag: nur Schwangere

Sonntag: mit Partner

Kursort:

Hebammenpraxis  Franziska Herb, zu den Eichen 4, 86672 Thierhaupten

Anmeldegebühr: 15 Euro

Partnergebühr: 80 Euro

Die Kosten für den Kurs wird von der Krankenkasse übernommen.

Anmeldung bitte über mein Hebammenprogramm Hebamio:

​​

https://thielfranziska.hebamio.de/kursliste

AGB und Teilnahmebedingungen

 

Allgemeines

Mit einer Buchung bestätigst du diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Hebamme Franziska Wiedemann, außer Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitungen. Für eine Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitung muss ein gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen werden.

 

Anmeldung

Die Anmeldung zu allen Kursen, erfolgt elektronisch über das Online-Buchungssystem. Eine Anmeldung muss bis spätestens 20 Uhr am Tag vor Kursbeginn erfolgen. Spätere Anmeldungen sind nur nach telefonischer Rücksprache möglich. Alle Anmeldungen sind verbindlich.

 

Widerruf/Stornierung

Eine Stornierung ist per E-Mail (franziska-hebamme@web.de oder Brief (Franziska Wiedemann, von-Riederer-Str.21,86684 Holzheim) innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung möglich.

 

Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr fällig. Diese ist privat zu zahlen, da die Krankenkassen die Gebühren für nicht wahrgenommene Kurstermine i. d. R. nicht erstatten (s.u.). Das Widerrufsrecht gilt nur VOR dem Kurs. Sobald der Kurs begonnen hat, ist kein Widerruf mehr möglich.

 

Abrechnung

Für Kurse und Leistungen, die eine Kassenleistung darstellen (Geburtsvorbereitung), werden die Gebühren für durchgeführte Kursstunden/Leistungen bei gesetzlich Versicherten durch die Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

 

Damit die Abrechnung erfolgen kann, ist die Kursteilnahme durch die Kursteilnehmerin schriftlich zu bestätigen. Erfolgt dies nicht, werden die Kursgebühren privat in Rechnung gestellt, da in diesem Fall keine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. Die anfallende Kursgebühr richtet sich dann nach der Hebammen-Privatgebührenordnung.

 

Bei Geburtsvorbereitungskursen für Paare ist die Partnergebühr privat zu bezahlen. Diese ist vorab zu überweisen. Die Rechnung hierzu wird nach der Anmeldung in einer separaten E-Mail versendet. Einige Kassen erstatten diese, hierüber müssen sich die TeilnehmerInnen im Vorfeld selbst informieren, da die Hebamme über die genauen Inhalte der jeweiligen Tarife keine Kenntnis hat.

Die Anmeldegebühr kann von der Kursteilnehmerin überwiesen oder am ersten Kurstag bar bezahlt werden.

 

Privat Versicherte zahlen die Gebühren für den gesamten Kurs selbst, diese richten sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung. Hierüber stellt die Hebamme nach dem Kurs eine Rechnung.

 

Bei Geburtsvorbereitungskursen für Paare ist auch im Fall des Vorliegens einer privaten Versicherung zuzüglich zur Kursgebühr die Partnergebühr zu bezahlen. Diese ist vor Kursbeginn zu überweisen.

 

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (10 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.

 

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife und kann hier auch nicht beratend tätig werden.

Versäumte Kursstunden

Versäumte Kursstunden können nicht in anderen Kursen nachgeholt werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, so bleibt der Gebührenanspruch der Hebamme ungeachtet der Gründe bestehen. Da diese Termine nicht von den Krankenkassen erstattet werden, sind diese entsprechend der jeweils geltenden Gebührensätze von der Teilnehmerin selbst zu tragen.

Kursausfall.

Die Kursleiterin behält sich vor, Kurse mit zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder Kursstunden aus wichtigem Grund kurzfristig zu verlegen oder abzusagen. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche aufgrund von Ausfall/Absage der Kurse ausgeschlossen.

 

Werden komplette (geschlossene) Kurse oder Events vom Anbieter abgesagt, wird Hebamme Franziska Wiedemann alle bis dahin gezahlten Beträge zurück überweisen.

Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, Risiko und unter eigenem Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

Die Hebamme haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung von Trainingsanweisungen und falschen Angaben zur körperlichen Verfassung oder des Gesundheitszustands verursacht werden. Auch für grob fahrlässig verursachte Schäden durch TeilnehmerInnen in den eigenen Räumlichkeiten oder durch die eigenen Materialien, übernimmt die Hebamme keine Haftung.

 

Datenschutz

Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder erhoben, gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte weitergegeben. Mit dem Abschluss des Vertrags stimmt die Leistungsempfängerin der Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten an ihre Krankenkasse und an die Abrechnungssoftware der Hebamme zu.

 

Die Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit ihrer Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftssbedingungen der Hebamme ist die Leistungsempfängerin einverstanden. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Schriftform.

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